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AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundesalons Pfoten-Garage
Inhaberin Lena Schmidtlein, Roter Graben 5, 90537 Feucht
I. ALLGEMEINES
1. Der Hundesalon „Pfoten-Garage“ Inhaberin Lena Schmidtlein,
Roter Graben 5, 90537 Feucht, wird nachfolgend kurz als
„Pfoten-Garage“ bezeichnet.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote und
Verträge von Hundesalon „Pfoten-Garage“ im Zusammenhang
mit Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen an
Hunden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur,
wenn dies von Hundesalon „Pfoten-Garage“ ausdrücklich
schriftlich bestätigt worden ist.
Der Hundesalon „Pfoten-Garage“ führt eine Bildergalerie von
Kunden-Hunden auf der Homepage, Facebook und Instagram. Sollte der Tierhalter nicht einverstanden
sein, soll er dies uns vor der Pflegebehandlung mitteilen.
Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden
vertraulich und im Sinne der Datenschutzbestimmungen
behandelt.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Pfoten-Garage“
Hundesalon gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung.

II. PFLEGEBEHANDLUNGEN EINSCHLIESSLICH
FRISEURLEISTUNGEN
1. Alle Pflegebehandlungen an Hunden von dem Hundesalon
„Pfoten-Garage“ werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen
Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.
2. Ausgangspunkt für alle Leistungen ist neben einer hohen
Qualität die Erhaltung der Gesundheit des Hundes unter
ständiger Beachtung des Tierschutzes.
3. Der Hundesalon „Pfoten-Garage“ behält sich das Recht vor,
wahlweise Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die
Leistungsausführung gemäß dem Auftrag des Kunden liegt im
pflichtgemäßen Ermessen vom Hundesalon „Pfoten-Garage“.
4. Der Hundesalon „Pfoten-Garage“ vereinbart mit seinen Kunden
Termine zur Durchführung der Aufträge. Soweit der Kunde
verhindert ist und einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen
kann, ist er gehalten, mindestens 24 Stunden vor dem
vereinbarten Termin abzusagen, damit dieser Termin neu
vergeben werden kann.
Ansonsten wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% des vorher
vereinbarten Preises in Euro erhoben. Diese Ausfallgebühr ist
sofort fällig und vor einer Neuvergabe eines Termines per
Banküberweisung oder Bar zu zahlen.
Bei einer Verspätungszeit des Kunden ab 30 Minuten behält sich
„Pfoten-Garage“ vor diesen abzusagen. Es wird eine
Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vorher vereinbarten Preises
in Euro erhoben.

III. PREISE UND BEZAHLUNG
1. Der Preis richtet sich grundsätzlich nach dem Pflegezustand
des Hundes und bezieht sich auf gepflegte, filzfreie Hunde und
nach der angegebenen Rasse. Der Preis kann mit dem Kunden
vor der Pflegebehandlung individuell besprochen werden.
2. Zu den gesondert entstehenden oder separat zu
beauftragenden Leistungen gehören insbesondere: Entfilzen des
Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte. Der Hundesalon
„Pfoten-Garage“ ist berechtigt, nennenswerte Zeit Verzögerungen
durch Unruhe des Hundes als Mehraufwand in Rechnung zu
stellen.
3. Sofern zwischen dem Kunden und dem Hundesalon „Pfoten-
Garage“ nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist
die Bezahlung des Auftrags bei Abholung des Hundes
unverzüglich und in bar oder per EC fällig. Eine
Pflegebehandlung auf Rechnung wird grundsätzlich
ausgeschlossen.
IV. HAFTUNG
1. Der Hundehalter versichert mit seiner Beauftragung, dass es
mit dem zu betreuenden Hund bisher zu keinerlei Vorfällen
gekommen ist, die bei einer Ordnungsbehörde zur Anzeige
gebracht werden mussten.
2. Der Kunde versichert mit der Auftragserteilung, dass der Hund
haftpflichtversichert ist.
3. Sollte der Hund im Zeitraum der Behandlung erkranken oder
sich verletzen, wird primär versucht, den jeweils betreuenden
Tierarzt einzuschalten. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält

sich Hundesalon „Pfoten-Garage“ im Sinne des Hundes vor,
einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die
hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Kunden zu
tragen.
4. Für Schäden oder Krankheiten, die der Hund während der
Behandlungszeit erleidet, sei es in An- oder Abwesenheit des
Kunden, wird der Hundesalon „Pfoten-Garage“ nicht haftbar
gemacht, es sei denn, der Hundesalon „Pfoten-Garage“ hat die
Schäden oder Krankheiten selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht. Die Haftung vom Hundesalon „Pfoten-Garage“ wird
insoweit ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Im Falle einer bewiesenen Haftung dem Hundesalon
„Pfoten-Garage“ haftet der Hundesalon „Pfoten-Garage“ im
Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung.
5. Der Hundesalon „Pfoten-Garage“ haftet nicht, wenn Schäden
durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen
der Hund während der Behandlungszeit entflieht und hieraus ein
Schaden entsteht. Ferner entfällt die Haftung von dem
Hundesalon „Pfoten-Garage“ in den Fällen, in denen durch
Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden
entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke
Unruhe des Hundes dieser während der Behandlung trotz der
diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.
6. Der Hund ist vom Kunden unmittelbar nach der Behandlung
auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch
gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen
können nicht anerkannt werden.

7. Liegt ein von dem Hundesalon „Pfoten-Garage“ zu
vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden
kann, ist der Hundesalon „Pfoten-Garage“ zu zwei
Nachbesserungen nach entsprechender Terminvereinbarung
berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten etc. vom Kunden
geltend gemacht werden können.
V. GERICHTSSTAND
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die im
Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden geltend gemacht
werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand Amtsgericht Nürnberg.

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